
So einfach verwaltest du dein Team in Pakistan
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- Overview
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Pakistan
Arbeitnehmerverträge können mit einer schriftlichen Kündigung beendet werden, sofern eine angemessene Begründung vorgelegt wird.
Langfristig Beschäftigte müssen mindestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Kündigung informiert werden, andernfalls wird ihnen ein Monatslohn als Kündigungsersatz geschuldet.
Beschäftigte, die aus einem anderen Grund als einem Fehlverhalten gekündigt werden, haben Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines Monatslohns für jedes Jahr, das sie beim Arbeitgeber verbracht haben.
Die Probezeit kann bis zu drei Monate dauern.