
So einfach verwaltest du dein Team in Chile
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Chile
Beschäftigte können aus triftigen Gründen gekündigt werden, z. B. wegen Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder anderen arbeitsbezogenen Vergehen, und obwohl Führungskräfte nach Belieben entlassen werden können, ist eine Abfindung gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Arbeitgeber muss die Kündigung eines Arbeitnehmers mindestens 30 Tage im Voraus ankündigen.
Beschäftigte, die aus betrieblichen Gründen entlassen werden (z. B. bei Entlassungen), haben Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines Monatslohns, während Beschäftigte, die sich eines Vertragsbruchs oder anderer schwerwiegender Verstöße schuldig gemacht haben, keinen Anspruch auf eine Abfindung haben.